
Sachkundigenschulung PSA nach DGUV 312-906 (früher BGG 906)
Der DGUV-Grundsatz findet Anwendung bei der Auswahl, Ausbildung und dem Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz. Dabei bildet er die Grundlage zur Befähigung einer Person zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
PSArbeitssicherheit GmbH bietet Ihnen die Sachkundigenausbildung nach DGUV-Grundsatz 312-906 an.
Informationen zur Schulung
Bezeichnung
Ausbildung zum Sachkundigen für die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Inhalte
Grundkenntnisse über konstruktive Zusammenhänge, die bestimmungsgemäße Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz sowie die Fachkenntnisse für zum Beurteilen des Ausrüstungszustandes und zum Erkennung von Mängeln in Theorie und Praxis einschließlich der erforderlichen Dokumentation.
Lernziele
Nach dem Kurs beherrschen Sie die Regeln, Vorschriften und Normen für den Einsatz von PSA gegen Absturz (PSAgA, DGUV Regel 112-198 und DGUV Regel 112-199). Sie können Produkte beurteilen und erkennen Schäden. Sie beherrschen die sachgerechte Anwendung der Produkte und wissen wie diese aufbewahrt und gereinigt werden müssen und wie Prüfberichte zu erstellen sind.
Zielgruppe
Personen, die befähigt werden sollen, die jährlich erforderliche Sachkundigenprüfung an persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz durchzuführen.
Anforderung an die Teilnehmer
Mindestalter 18 Jahre.
Schulungsort
Bei Ihnen vor Ort oder an einem unserer bundesweiten Schulungsstandorte.
Dauer
2 Tage (16 Stunden)
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